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Allgemeinwissen Namenssicherung
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Der einzig richtige Weg, sich den eigenen Bandnahmen zu “sichern”, führt über das zuständige Patentamt. Hierbei würde der “Bandname” als eingetragene Marke geschützt werden. Es gibt allerdings 42 verschiedene Klasseneinteilungen (Kategorien), für die eine Eintragung getätigt werden kann - und jede ist natürlich kostenpflichtig. Die günstigste Variante kostet ca. 250.- EUR.
Dazu muß man wissen, daß ersteinmal ein Antrag auf Eintragung gestellt wird; das bedeutet: Ist der Markenname bereits anderweitig gesichert, so war der Antrag zwar umsonst, jedoch nicht kostenfrei!
Es gibt auch “Namen”, die nicht eintragefähig sind. Den Positiv- oder Negativbescheid darüber erhält man allerdings erst nach der kostenpflichtigen Antragstellung. Selbst wenn der Eintrag nun erfolgt ist, kann sich Jahre später herausstellen, daß diese Marke bereits vor dem eigenen Eintragungsantrag anderweitig von Jemandem gesichert wurde. Dann erlischt das eigene Recht an der Marke zugunsten des Ersteintragenden.
Sollte nun  aber die eigene Markeneintragung tatsächlich die Erste gewesen sein, kann es sein, daß Jemand, ohne diesen Namen patentrechtlich geschützt zu haben, diesen aber schon von einem Zeitpunkt an nutzt, der vor der eigenen Markeneintragung liegt. In diesem Fall kann natürlich versucht werden, Demjenigen die Nutzung des Namens für die selbst eingetragene Kategorie zu untersagen. Dies muß in der Regel gerichtlich oder über einen Rechtsanwalt erfolgen, was auch sehr teuer werden kann und keine hundertprozentige Erfolgsgarantie beinhaltet.
Nach Eintragung des Namens als Marke erlöschen nach 10 Jahren alle damit zusammenhängenden Rechte, wenn die Eintragung nicht rechtzeitig (natürlich auch kostenpflichtig) verlängert wird.
Übrigens können natürlich nicht nur Namen, sondern auch “Bilder”, “Hörzeichen” und dreidimensionale Gestaltungen eingetragen werden. Ausführliche Info gibt es auf Merkblättern, die in jedem Patentamt kostenfrei erhältlich sind.

Das Deutsche Patentamt hat seinen Hauptsitz in 80297 München  Tel: (089) 21 95-0

In Berlin befindet sich das Patentamt in 10958 Berlin Kreuzberg in der Gitschiner Str. 97,
Tel: (030) 25 992-0

Auskünfte (unverbindliche!!!) gibt es Mo-Fr von 7.30 - 15.30 Uhr unter der Rufnummer (030) 25 992 240.

Die Hinterlegung des Bandnamens beim Notar (am besten mit CD mit Inlet) stellt lediglich Rechtssicherheit bezüglich des Zeitpunktes der Nutzung des Namens sicher. Alles andere, z.B. der Eintrag in irgendwelche Listen, Auftritte unter dem Namen, Zusendung des Bandnamens im geschlossenen Umschlag an die eigene Adresse (dabei sagt der Poststempel ein verbindliches Datum aus), usw. sind zwar vielleicht gerichtsverwertbar, stellen jedoch keinerlei absolut sicheren Rechtsanspruch dar.


Es stellt sich also für den "Kleinmusiker" die Frage, ob denn das Schützen des Bandnamens, daß ja hohe Kosten mit sich bringt, wirklich finanziell sinnvoll ist. Bei den Meisten ist das sicherlich nicht der Fall. Zumal auch ein mehrfach verwendeter Bandname in der Regel kein Problem darstellt - es gibt allein drei mir bekannte professionelle Bands mit dem (sehr einfallsreichen) Namen "Killers".

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